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Testzentrum für Corona-Schnelltests

Corona-Antigentests überprüfen Infektiosität und Ansteckungsgefahr. Sie werden ausschließlich von speziell geschulten Personal durchgeführt.

Die verwendeten Tests sind BfAM-gelistet und durch das RKI zertifiziert. Das Testverfahren eignet sich somit besonders gut zur vorsorglichen Überprüfung einer Infektion z.B. vor Familientreffen oder Geschäftsterminen.

Wir testen weiter!

Coronavirus-Testverordnung ab dem 30. Juni 2022

Anspruch auf kostenlose Tests haben:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgetsnach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierte

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte werden sich weiter kostenlos testen lassen können. Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertest.

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:

  • vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.
  • für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.

**Kann eine Person zum Zeitpunkt der Testdurchführung nicht nachweisen, dass ein Anspruch auf kostenlose Testung/ vergünstigte Testung zu 3 € besteht und zahlt deshalb den Test als Selbstzahler, so können die Kosten nicht durch den öffentlichen Gesundheitsdienst oder Krankenkasse erstattet werden, auch dann nicht, wenn sich im Nachhinein rausstellt, dass die Person anspruchsberechtigt war.

Testzentrum für Corona-Schnelltests

Colosseum Apotheke
am St. Marien-Hospital

Altstadtstraße 32
44534 Lünen
Tel: 02306 - 9 59 87 11

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Altstadt Apotheke
in der Lüner City

Münsterstr. 13
44534 Lünen
Tel: 02306 - 3 06 07 11

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Ein positiver Antigen-Test stellt einen begründeten Verdacht für eine Infektion mit SARS-CoV-2 dar, weshalb das RKI in seiner nationalen Teststrategie dringend zu einer anschließenden Überprüfung mittels PCR-Test rät. Bei typischen Covid-19-Symptomen, einer roten Warn-App-Anzeige oder einer bestehenden Quarantäne-Auflage wenden sie sich bitte zuerst an Ihren Arzt oder den ärztlichen Notdienst.